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FilmEinreichung

Wir bedanken uns für alle Einreichungen!

Der Einreichungszeitraum endete am 1. August 2022Eine spätere Einreichung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Das 32. Kinofest Lünen findet statt vom 23.-27. November 2022. 

 

Rückfragen gerne per E-Mail an: info@kinofest.film 

 

Reglement zur Filmeinreichung

1. Allgemeine Informationen

Das Kinofest Lünen ist ein Filmfestival und eine Plattform für einzigartige deutsche Filmproduktionen. Mit dem Ziel, die deutsche Filmszene in all seiner Vielfalt zu unterstützen und zu würdigen, werden Spielfilme, Dokumentarfilme sowie Kurzfilme für das Festivalprogramm und das Wettbewerbsprogramm berücksichtigt.


2. Termine und Einreichungsfristen

Das 32. Kinofest Lünen findet vom 23. – 27. November 2022 statt. Die Einreichungsfrist für die Wettbewerbe ist der 1. August 2022.


3. Festival-Sektionen

Filme können für drei Sektionen eingereicht werden: Lüdia (Hauptwettbewerb), Rakete (Kinder- und Jugendwettbewerb) und Kurzfilmpreis (Kurzfilmwettbewerb).


4. Einreichung und Teilnahmeberechtigung

Die Einreichung beim Kinofest Lünen ist kostenlos. Die Filme können ausschließlich als Link über das Online-Einreichungsformular eingereicht werden. Analoge Kopien werden für den Auswahlprozess nicht angenommen.


Für die drei Wettbewerbs-Sektionen müssen eingereichte Filme folgende Bedingungen erfüllen:


Lüdia: Spiel- und Dokumentarfilme ab 60 Minuten Spiellänge, die noch keinen Kinostart und keine TV/Streaming-Ausstrahlung vor Festivalbeginn hatten und deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als eins unterschreitet


Rakete: Spiel- und Dokumentarfilme für Kinder/Jugendliche ab 60 Minuten Spiellänge, deren Produktionsjahr das des stattfindenden Festivals nicht um mehr als eins unterschreitet


Kurzfilmpreis: Kurzfilme, die die Maximallänge von 20 Minuten Spiellänge nicht überschreiten und deren Fertigstellung nicht länger zurückliegt als das vorjährige Kinofest Lünen

 

5. Auswahl der Filme und Benachrichtigung

Die Auswahl der Wettbewerbsbeiträge erfolgt durch die Festivalleitung unter Maßgabe der vorliegenden Wettbewerbsregularien und des Selbstverständnisses des Kinofest Lünen. Die Entscheidung ist endgültig und es wird kein Schriftverkehr geführt. Die ausgewählten Filme werden schriftlich eingeladen.


6. Auszeichnungen

Die “Lüdia“ ist die Auszeichnung des Hauptwettbewerbs des Kinofest Lünen. Im Wettbewerb um die Lüdia konkurrieren vom Auswahlkomitee ausgewählte lange, deutsche Spiel- und Dokumentarfilme, die bis zum Beginn des Kinofestes noch keinen Kinostart hatten. Welcher Film den Preis gewinnt, wird von den Kinobesuchern in den öffentlichen Vorführungen per Publikums-Voting entschieden.


Die “Rakete“ ist die Auszeichnung des Kinder- und Jugendwettbewerbs des Kinofest Lünen. Im Wettbewerb um die Rakete konkurrieren vom Auswahlkomitee ausgewählte lange, deutsche Spiel- und Dokumentarfilme für Kinder und Jugendliche. Wer den Preis gewinnt wird von der Rakete-Jury, bestehend aus Schüler*innen einer lokalen Schule, entschieden.


Der “Kurzfilmpreis“ ist die Auszeichnung des Kurzfilmwettbewerbs des Kinofest Lünen. Es konkurrieren aktuelle Kurzfilme. Ein Publikums-Voting im direkten Anschluss an das Vorführprogramm entscheidet über den Gewinnerfilm.


Der “Schauspielpreis“ ehrt die beste schauspielerische Leistung innerhalb des Lüdia-Wettbewerbs. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury aus Filmschaffenden, die von der Festivalleitung berufen wird.


7. Einverständniserklärung

Mit Einsendung des Formulars erklärt sich der Einsender verantwortlich für dessen Inhalte und deren Richtigkeit. Bei Filmannahme erklärt sich der Einsender außerdem mit den Regularien und der Veröffentlichung der Inhalte in allen festivalrelevanten Medien (Internet, Katalog, Zeitung etc.) einverstanden.


Die Gewinner der oben genannten Auszeichnungen erklären sich damit einverstanden, dass das Logo des Festivals und die entsprechenden Preisträger bei der Werbung für den Film (z. B. auf Plakaten und in Anzeigen) verwendet werden.


Mit Einsendung des Einreichungsformulars erklärt sich der Einsender verantwortlich für dessen Inhalte und deren Richtigkeit. Bei Filmannahme erklärt sich der Einsender außerdem mit den Regularien und der Veröffentlichung der Inhalte in allen festivalrelevanten Medien (Internet, Katalog, Zeitung etc.) einverstanden.


Die Festivalleitung hat das Recht, über alle im Reglement nicht vorgesehenen Fälle zu entscheiden und Ausnahmen zuzulassen. Mit der Einreichung des Anmeldeformulars akzeptiert der Teilnehmer das Reglement des Kinofest Lünen.

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